Grenzüberschreitende Bauten: Lösungsansätze für Eigentümer in Köln
In Köln und Umgebung kommt es gelegentlich vor, dass Gebäude oder Anlagen die Grundstücksgrenze zum Nachbarn überschreiten. Diese sogenannten Überbauten, ob nun ein Garagendach oder eine Terrassenerweiterung, können unbeabsichtigt oder bewusst entstanden sein. Solche Situationen bergen Konfliktpotenzial, weshalb Immobilienbesitzer ihre Handlungsoptionen kennen sollten.
Definition eines Überbaus
Von einem Überbau spricht man, wenn Bauwerke die Grundstücksgrenze überragen – oberirdisch oder unterirdisch. Dies kann bei Neubauten ebenso auftreten wie bei Umbauten. Selbst minimale Grenzüberschreitungen, etwa durch Fundamente, fallen juristisch in diese Kategorie und können Forderungen nach Rückbau nach sich ziehen.
Absicht oder Versehen: Rechtliche Unterscheidung
Wurde der Überbau mit Einverständnis des betroffenen Nachbarn errichtet, kann dieser später keine Beseitigung mehr fordern – es sei denn, es wurde explizit anders vereinbart. Bei einem Überbau ohne Zustimmung hat der Nachbar das Recht, entweder den Abbau zu verlangen oder eine Entschädigung zu fordern, falls der Rückbau unverhältnismäßig wäre.
Strategien zur Konfliktlösung
Kölner Hausbesitzer, die von einem Überbau betroffen sind, sollten zunächst das direkte Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Häufig lässt sich eine gütliche Einigung erzielen – beispielsweise durch Vereinbarung einer Ausgleichszahlung oder die notarielle Eintragung eines Überbaurechts. Scheitert die Verständigung, können Schlichtungsverfahren oder gerichtliche Schritte notwendig werden.
Fazit
Überbauten sind heikle Angelegenheiten, die sowohl juristisches Fachwissen als auch diplomatisches Geschick erfordern. Kölner Immobilienbesitzer sollten Bauvorhaben daher sorgfältig planen und dokumentieren lassen. Dies beugt nicht nur rechtlichen Schwierigkeiten vor, sondern schützt auch das nachbarschaftliche Verhältnis in der Domstadt.
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