Kölner Eigentümergemeinschaften: Kostenverteilung bei Instandhaltung und Reparaturen

In Kölner Mehrparteienhäusern tauchen regelmäßig Fragen zur Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums auf. Welche Kosten müssen von wem getragen werden und welche Verantwortlichkeiten haben die einzelnen Eigentümer?

Definition des Gemeinschaftseigentums

Als Gemeinschaftseigentum gelten alle Bereiche eines Gebäudes, die im gemeinsamen Besitz mehrerer Eigentümer sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Dächer, Außenmauern und Fassaden
  • Gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Treppenhäuser und Aufzüge
  • Zentrale Versorgungseinrichtungen wie Heizungsanlagen

Finanzierung von Reparaturen am Gemeinschaftseigentum

Die Verantwortung für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums liegt bei der Eigentümergemeinschaft. Zur Deckung dieser Kosten wird von jedem Eigentümer ein Hausgeld erhoben.

Umgang mit Schäden am Sondereigentum

Der Innenbereich einer Wohnung fällt unter das Sondereigentum. Für Reparaturen an Bodenbelägen, Fensterscheiben oder Sanitäranlagen muss der jeweilige Wohnungseigentümer selbst aufkommen.

Fazit

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bietet klare Richtlinien zur Kostenverteilung bei Reparaturen. Kölner Eigentümer sollten die Beschlüsse ihrer Eigentümerversammlung aufmerksam verfolgen, um vor unerwarteten Ausgaben geschützt zu sein.

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